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Hier, im ehemaligen Weingut und Ratsschänke "Philipp Bohn" in Zell an der Mosel wurde der Name "Original Zeller Schwarze Katz" erstmals historisch als Lagername verwendet und laut Gerichtsurteil im Jahre 1929 rechtskräftig bestätigt. Das schmiedeeiserne Wirtshausschild der Ratsschänke
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Dies geschah zum Unmut einiger Zeller Bürger, die dieses Namensrecht für sich alleine in Anspruch nehmen wollten. So trug es sich zu, dass auf wundersame Weise die Steinkatze am Hause eines Nachts ihre Ohren und ihren Schnurrbart verlor. Beides wurde ihr - wohl aus Protest über das ergangene Urteil - von Neidern kurzerhand abgemeißelt.

Die berühmte "Zeller Schwarze Katz"
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Auch heute noch kann an der Häuserwand die Katze ohne Ohren und Schnurbarthaare bestaunt werden.
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